Sachkundigenprüfung nach DGUV 112-198
Sachkundigenprüfung nach DGUV 112-198
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Die Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz (PSAgA) und muss mindestens einmal jährlich durch eine PSA Prüfung nach DGUV Grundsatz 312-906 (ehemals BGG 906) von einem befähigten Sachkundigen für PSA gegen Absturz kontrolliert und dokumentiert werden. Bei größeren Stückzahlen prüfen wir Ihr Equipment auch gerne bei Ihnen vor Ort.
Was gehört alles zu einer PSA gegen Absturz?
- Abseilgeräte DIN EN 341
- Anschlageinrichtungen DIN EN 795
- Auffanggurte DIN EN 361
- Bandschlingen und Rundschlingen DIN EN 566
- Falldämpfer DIN EN 355
- Haltegurte EN 358
- Haltesysteme DIN EN 358
- Helme DIN EN 397
- Mitlaufende Auffanggeräte DIN EN 353-1 und DIN EN 353-2
- Sitzgurte EN 813
- Verbindungselemente DIN EN 362 (z.B. Karabiner)
- Verbindungsmittel DIN EN 354
Ein wichtiger und praktischer Vorteil, den Sie als Kunde bei BeKa Arbeitsschutz haben:
Wir erfassen alle Seriennummer der bestehenden, sowie neu angeschafften, Artikel und erinnern Sie rechtzeitig an die nächste vorgeschriebene Prüfung Ihrer Persönlichen Schutzausrüstung gegen Absturz (PSAgA).
Sie können uns hierfür gerne jederzeit anrufen oder Ihr Anliegen per E-Mail senden.
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